Themen

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit

Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten.

Um das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechende Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die 2014 erstmals vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.

PM 45-22_DNK-Unterzeichnung

Wohnungswirtschaftliche branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

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GdW Branchenbericht 9 – „Wohntrends 2040“

Mit den „Wohntrends 2040“ legt der GdW fünf Jahre nach der letzten derartigen Untersuchung zum vierten Mal eine umfassende Zukunftsstudie für die Wohnungswirtschaft vor. Die Vorgängerstudien aus den Jahren 2008, 2013 und 2019 sind auf großes Interesse bei den Medien ebenso wie bei den Wohnungsunternehmen gestoßen und werden bis heute nachgefragt. Viele Unternehmen haben sich mit den Zukunftstrends intensiv auseinandergesetzt und sie als Orientierung für die eigene Wettbewerbspositionierung und Weiterentwicklung ihrer Strategie herangezogen.

Die aktuelle Studie zeigt: Die hohen Energiepreise und ihre Auswirkungen auf die Wohnkosten werden in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für viele Mieterhaushalte in Deutschland bleiben. Das betrifft insbesondere Familien. Viele Mieterinnen und Mieter wollen künftig sparsamer und nachhaltiger wohnen und dabei zunehmend digitale Technik im Gebäude nutzen. Nachhaltigkeit gewinnt auch unter Mieterinnen und Mietern immer mehr an Bedeutung: 58 Prozent halten Klimaneutralität für die größte Herausforderung der Menschheit in den nächsten Jahren. 61 Prozent geben an, dass ihnen klimabewusstes Verhalten sehr wichtig sei. Ebenfalls 61 Prozent legen Wert darauf, dass sich ihr Vermieter der Nachhaltigkeit widmet. Entsprechend offen sind die Mieterinnen und Mieter für neue Mobilitätsformen: 14 Prozent haben schon ein E-Bike, 27 Prozent planen die Anschaffung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Fast jeder Fünfte hätte Interesse an einem Sharing-Angebot für E-Lastenräder. Die „Wohntrends 2040“ belegen auch eine veränderte Sicht auf das Verhältnis von Wohnen und Arbeit. 37 Prozent der Befragten sagen, dass sich ihre Anforderungen an die Wohnung geändert haben. 16 Prozent benötigen künftig ein zusätzliches Arbeitszimmer. Für 12,6 Prozent wird eine schnellere und vor allem stabilere Internetverbindung notwendig sein, 29 Prozent würden gern Co-Working-Flächen nutzen.

Den neuen GdW Branchenbericht können Sie hier bestellen.

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GdW Arbeitshilfe 91 – Einsatz von digitalen Zugangssystemen in Mehrfamilienhäusern

Die Digitalisierung des Immobilienbestandes und der internen Arbeitsabläufe ist eine der herausfordernden Querschnittaufgaben der Branche, in der sowohl für Wohnungsunternehmen als auch für Mietende enorme Chancen innewohnen.

Mit dieser Arbeitshilfe wird ein leicht zugänglicher und umsetzbarer Leitfaden für die Branche geschaffen, in dem Erfahrungen mit digitalen Türzugangssystemen zusammengefasst werden, die sofort für neue und eigene Projekte anwendbar sind. Mittels einer klar strukturierten und leicht verständlichen Checkliste wird den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit geboten, verschiedene Lösungen zu vergleichen und den für das eigene Unternehmen passenden Partner, auf dem Weg zu einem schlüsselfreien Immobilienbestand, auszuwählen.

Diese Arbeitshilfe ist zusammen mit der GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH, Sigmaringen, im Rahmen des vom BMWK geförderten ForeSight-Projektes entstanden.

Zur  Vollversion als Download und zum Bestellformular 

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EnSimiMaV

Am 15.08.2022 hat das BMWK im Rahmen der Maßnahmen zur Energiesicherung Entwürfe zweier Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung veröffentlicht, die der weiteren Gaseinsparung dienen sollen: eine mit kurzfristig wirksamen und eine mit mittelfristig wirksamen Maßnahmen. Beide Verordnungen regeln Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Die GdW-Information 165 vom 31.08.2022 hat bereits die Kurzfrist-Maßnahmenverordnung EnSikuMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) behandelt. In dieser Information wird nur auf die Mittelfrist-Maßnahmenverordnung EnSimiMaV eingegangen.

Die EnSimiMaV regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in gasversorgten Gebäuden und verpflichtet Unternehmen im Geltungsbereich verpflichtender Energieaudits dazu, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

Hier finden Sie:

GdW Info 165
GdW Info 166

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Verbändeanhörung zur sog. Gas- und Wärme- sowie Strompreisbremse kurzfristig durchgeführt

Am 22.11.2022 wurde die Verbändeanhörung über die sog. Gas- und Wärme- sowie
Strompreisbremse durchgeführt. Bürger und Unternehmen sollen von den Preisen für Erdgas, Wärme und Strom ab März 2023, aber rückwirkend zum 1. Januar Finanzhilfen vom Staat bekommen.

Ungeklärt ist die Frage der Weitergabe der Entlastungen an die Mieterinnen und Mieter. Hier erfolgt aktuell eine Abstimmung zwischen den Ressorts. Der GdW hat einen praktikablen Vorschlag unterbreitet.

Der GdW wendet sich gegen die vorgesehene Regelung, wonach Vermieter und Wohnungseigentümer für das jeweils vergangene Kalenderjahr die Höhe der finanziellen Entlastung verbunden mit dem jeweiligen Namen und die Anschrift des Letztverbrauchers oder Kunden der dafür zuständigen Stelle des Bundes nach amtlich bestimmten Datensatzes durch Fernübertragung übermitteln sollen. Die Regelung soll der Kontrolle der Berücksichtigung der Entlastung in der Steuererklärung dienen.

Hinsichtlich der Strompreisbremse mahnt der GdW insbesondere praktikable Regelungen für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an.

Wir erwarten ein kurzfristiges parlamentarisches Verfahren und werden dort die wohnungswirtschaftlichen Kritikpunkte erneut einspeisen.

Hier finden Sie:

GdW Rundschreiben vom 23.11.2022 zum Thema “ Verbändeanhörung zur sog. Gas- und Wärme- sowie Strompreisbremse kurzfristig durchgeführt“

Bildquelle: AdobeStock

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Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

Am 02.11.2022 hat das Bundeskabinett das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) beschlossen. Vorausgegangen war eine Verbändeanhörung.

Es ist ein großer Erfolg, dass wesentliche Forderungen des GdW bereits umgesetzt wurden!

Die im Referentenentwurf vorgesehenen mieterindividuellen Informationen außerhalb der Heizkostenabrechnung wurden endlich gestrichen. Und genossenschaftliche Prüfungsverbände werden gleichberechtigt zu Wirtschaftsprüfern für Prüfvermerke zugelassen

Hier finden Sie:

GdW Rundschreiben vom 07.11.2022 zum Thema “ Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) Hier: Kurzinformation zum Kabinettsbeschluss“

Bildquelle: Pixabay

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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das CO2KostAufG beschlossen. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen.

Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und es setzt das von der Wohnungswirtschaft vorgeschlagene Stufenmodell um. Der GdW hatte gemeinsam mit 5 weiteren immobilienwirtschaftlichen Verbänden die Machbarkeit eines Stufenkonzeptes belegt, einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und dies allen drei Ministerien im Januar zur Verfügung gestellt. Es ist ein großer Erfolg, dass das Stufenmodell überhaupt gelungen ist. In der Endfassung sind gegenüber den Entwürfen Änderungen vorgenommen worden:

  • Die Aufteilung der CO2-Kosten wurde auf alle Fernwärme erweitert. Sie ist nun also unabhängig davon, ob die Brennstoffe für die Anlagen einen CO2-Preis nach europäischem Emissionshandel ETS oder nach nationalem Emissionshandel BEHG bezahlen. Dies erfolgte entgegen des Koalitionsvertrages und mit der Begründung von Gleichbehandlung, Konsistenz und gesellschaftlicher Akzeptanz (bei Mietern). In Gebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird der Vermieteranteil halbiert. Die Aufteilung der ETS-Kosten gilt nicht für Gebäude, die ab 01.01.2023 erstmals einen Wärmeanschluss erhalten (die BEHG-Kosten werden auch in diesen Fällen aufgeteilt).
  • In der höchsten Klasse mit 52 kg CO2 und mehr pro m² Wohnfläche wurde der Vermieteranteil von 90 % auf 95 % erhöht
  • Gestrichen wurde der Paragraph 10, nach dem Vermieter bei Einsatz biogener fester oder flüssiger Brennstoffe eventuelle Mehrkosten gegenüber Erdgas übernehmen sollten.

Nach wie vor macht sich der CO2-Preis am tatsächlichen jährlichen Ausstoß fest, d. h. der Emissionsfaktor des Brennstoffes wird mit dem tatsächlich abgerechneten Energieverbrauch und dem CO2-Preis multipliziert.
Der anteilige Erstattungsanspruch für die CO2-Kosten bei Gasetagenheizung gegenüber dem Vermieter bleibt erhalten, die Frist zur Geltendmachung durch die Mieter wurde von 6 auf 12 Monate erhöht. Auf den Erstattungsanspruch muss der Brennstoff- oder Wärmelieferant in der Rechnung hinweisen.
Für vermietete Nichtwohngebäude verbleibt es bis 2025 bei der Aufteilung 50/50.

Hier finden Sie unser GdW Rundschreiben vom 11.11.2022.

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Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2022/2023

Das Wohnen und Bauen befindet sich spätestens seit Jahresbeginn 2022 in einem Sturm, der sich aktuell zu einem gewaltigen Orkan entwickelt. Lieferkettenprobleme infolge der Coronapandemie, Chaos bei der staatlichen Förderung für bezahlbaren, klimaschonenden Wohnraum, steigende Zinsen, Fachkräfte- und Materialmangel sowie Preisexplosionen seit dem Krieg gegen die Ukraine. Aktuell türmen sich so viele Probleme auf und überlagern sich so viele Krisen gleichzeitig, dass der Stabilitätspfeiler der sozial orientierten Wohnungswirtschaft deutliche Risse bekommt. Mit Blick auf die unsichere Zukunft ist jetzt eine enge Begleitung durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen für das bezahlbare Wohnen in Deutschland gefragt

Mit den „Wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends“, legt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erneut einen detaillierten Überblick zum Stand der Entwicklungen in der Branche vor. Fundament der Berichterstattung sind eigene umfassende Basisdaten aus der vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die relevanten Ergebnisse der amtlichen Statistik und weiterer Erhebungen von Branchentrends.

Kennziffern, Tabellen und Grafiken zur Entwicklung der Branche und der Wohnungsmärkte sind in den „Daten und Trends“ detailliert dokumentiert. Das mehr als 120 Seiten umfassende Kompendium informiert in diesem Jahr neben der üblichen Berichterstattung zu den Themen Investitionen, Bautätigkeit, Mietenentwicklung außerdem diese Themen:

  • Entwicklung der Baupreise – wird das Bauen unbezahlbar
  • Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als Stabilitätsanker in der Krise
  • Neubauinvestitionen bei GdW Unternehmen noch auf Rekordhoch – Fertigstellungen sinken bereits
  • Umland der Städte profitiert aktuell von einer Zuwanderung aus dem urbanen Raum
  • Wiedervermietungsmieten der GdW-Unternehmen deutlich günstiger als Angebotsmieten von Online-Plattformen
  • Kapitaldienstdeckung und Zinsdeckung der Unternehmen

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten jeweils ein kostenfreies Exemplar.

Alle übrigen Interessenten können kostenpflichtige Exemplare der gedruckten Veröffentlichung zum Preis von 35 EUR je Exemplar über die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG beziehen:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Tel.: 0180 5555691, Fax: 0180 5050441,

E-Mail: immobilien@haufe-lexware.com ,
Internet: http://shop.haufe.de/

 

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GdW Arbeitshilfe 89 „TKMoG – Status und Empfehlungen für Wohnungsunternehmen“

Das zum 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat das schrittweise Auslaufen der derzeitigen betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss gemäß § 2 Nr. 15 a, b Betriebskostenverordnung (BetrKV) eingeläutet. Die Umlagefähigkeit ist für seit dem 01.12.2021 neu errichtete Anlagen bereits jetzt ausgeschlossen und nur noch für bestehende Anlagen bis zum 30.06.2024 möglich.

Für Wohnungsunternehmen, die bisher Vereinbarungen mit einer Abrechnung der Versorgungsentgelte über die Betriebskosten geschlossen oder solche geplant haben, bedeuten die gesetzlichen Änderungen nicht weniger als einen erzwungenen Strategiewechsel. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht ebenso bei neuen Anlagen mit einem Errichtungstermin nach dem 01.12.2021 sowie bei aktuellen Ausschreibungen und auslaufenden Betreiberverträgen.

Die Arbeitshilfe informiert über wesentliche Neuregelungen und deren Konsequenzen für jeweils unterschiedliche vertragliche Ausgangssituationen. Zudem wird mit verbreiteten Irrtümern bei der Interpretation des TKMoG aufgeräumt. Im Hinblick auf strategische Empfehlungshilfen für die künftige Gestaltung der Medienversorgung werden mehrere Versorgungsmodelle vorgestellt, auch wenn nicht alle anstehenden Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt final bewertet werden können.

GdW Arbeitshilfe 89 „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Status und Empfehlungen für Wohnungsunternehmen“ (PDF mit Inhaltsverzeichnis & Vorwort)

GdW Arbeitshilfe 89 bestellen

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Energiesicherung

Als Folge des russischen Überfalls auf die Ukraine steuert Deutschland aktuell auf eine mögliche Gasmangellage im nächsten Winter zu. Um die Wärmeversorgung sicherzustellen werden Energieeinsparungen zunehmend per Gesetz verordnet. Die GdW-Information 165 informiert über Wege zur wohnungswirtschaftlichen Umsetzung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen  (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV).

Eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen wird am 16.09.2022 im Bundesrat abgestimmt und soll zum 01.10.2022 in Kraft treten.

Grundlagen zum Umgang mit Gasmangellagen enthält die GdW-Information 164 Gasmangel und Energieeinsparung – Vorbereitung auf die Heizperiode 2022/2023 für Wohnungsunternehmen.

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