Themen

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit

Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten.

Um das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechende Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die 2014 erstmals vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.

GdW Arbeitshilfe 95 – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen – Teil 1

GdW Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 des EU-Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der RL 2004/109/ EG, 2006/43/EG, 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

PM 45-22_DNK-Unterzeichnung

Wohnungswirtschaftliche branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Novellierung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss von Wohnungsunternehmen basiert auf den durch die Formblattverordnung modifizierten Gliederungsvorschriften im HGB. Im Rahmen der Novellierung der Formblattverordnung wurden Anpassungen der letzten HGB-Reformen nachgeholt und neue Posten aufgenommen, die die Verständlichkeit des Jahresabschlusses erhöhen sollen. Die neue Verordnung wurde am 19. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

DW 11/2023 – Novellierung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

NaWoh Taxonomie-Check

Die EU-Taxonomie legt die technischen Bewertungskriterien fest, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.

Um das NaWoh-System noch weiter in die Breite zu tragen, hat der GdW ergänzend zum NaWoh-Qualitätssiegel einen EU-Taxonomie-Check für Wohnungsneubauten entwickelt.

Der EU-Taxonomie-Check kann neben der internen Planungs- und Steuerungsfunktion auch in der Finanzierungskommunikation mit Kreditgebern eingesetzt werden. Denn ab 2023 müssen Banken offenlegen, wie nachhaltig ihre Finanzierungen im Sinne der Taxonomie sind (Taxonomiekonformität). Dazu werden Daten von den Unternehmen benötigt werden. Auf Basis dieser Daten kann dann beurteilt werden, wie hoch der Anteil der wirtschaftlichen Tätigkeiten ist, die laut Taxonomie nachhaltig sind.

DW Artikel 10I2023 – Taxonomie-Check: Hilfe bei Planung und Finanzierung von Neubauten 

Gemeinsame Arbeitshilfe mit dem AGV zum Hinweisgeberschutzgesetz

Zum 2. Juni 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.

Das Gesetz soll ermöglichen, dass Personen geschützt werden, die Verstöße im Beruf bzw. beruflichen Umfeld an einzurichtende Meldestellen melden.

Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen ab Inkrafttreten ein Hinweisgebersystem einführen. Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter haben eine Übergangszeit bis zum
17. Dezember 2023.

AGV und GdW haben eine Arbeitshilfe erstellt, die auf wesentliche Inhalte des Gesetzes und ihrer Umsetzung hinweist.

GdW und AGV empfehlen eine externe Meldestelle mit der Umsetzung des Gesetzes zu betrauen.

Sofern Sie Fragen oder Hinweise haben, können Sie sich gerne an unseren Justiziar, Herrn RA Carsten Herlitz (herlitz@gdw.de) wenden.

Die gemeinsame Arbeitshilfe steht Ihnen ab sofort auf der GdW-Homepage zum Download zur Verfügung.

Accounting und Finance als Schwerpunkt für den Masterstudiengang „Real Estate Management“ an der EBZ Business School

Bochum – Der Masterstudiengang M.A. Real Estate Management ist ein seit langem angesehenes Studienprogramm der größten deutschen Immobilienhochschule EBZ Business School (FH). Der Studiengang erhält nun eine zweite inhaltliche Ausrichtung: Ab dem Wintersemester 2023 können Studierende Accounting und Finance schwerpunktmäßig vertiefen.

In seiner „klassischen“ Ausrichtung vermittelt der M.A. Real Estate Management ein fundiertes Wissen der relevanten Kompetenzfelder der Immobilienökonomie und berücksichtigt dabei immobilienwirtschaftliche Entwicklungen und Managementtrends. Damit qualifiziert er die Studierenden für die Übernahme von Führungsaufgaben in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Ergänzend hierzu erfolgte nun die neue, zweite Ausrichtung.

„Den Schwerpunkt Accounting und Finance haben wir sehr gezielt gewählt. Dieser Bereich hat innerhalb des immobilienwirtschaftlichen Spektrums, für den wir ausbilden, zuletzt sehr stark an Bedeutung gewonnen“, sagt Prof. Dr. Daniel Kaltofen, Rektor der EBZ Business School.

Prof. Dr. Michael Pannen, Honorarprofessor für Rechnungswesen, ergänzte: „Über die Vertiefung ermöglichen wir unseren Studierenden, ein umfassendes Verständnis für die Zukunftsthemen des Bereichs Accounting und Finance zu entwickeln. Dies wiederum ermöglicht ihnen, fit zu sein für Fach- und Führungsaufgaben besonders im Finanz- und Rechnungswesen von Immobilienunternehmen sowie in der Wirtschaftsprüfung; dem Auditing.“

Studierende, die den neuen Schwerpunkt belegen möchten, müssen sich bereits im ersten Semester entscheiden: Denn dann findet schon das erste Wahlmodul im Zusammenhang mit Accounting und Finance statt. Diesem ersten folgt jeweils ein weiteres pro Semester: Wer am Ende alle vier Schwerpunktmodule erfolgreich absolviert hat, erhält ein zusätzliches Zertifikat zur Masterurkunde Real Estate Management. Die Inhalte des neuen Schwerpunkts wurden gemeinsam mit den Prüfungsverbänden des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW entwickelt.

„Schärfen das inhaltliche Profil“

In ihrer aktuellen und stark praxisorientierten Ausrichtung hat die EBZ Business School stets die Entwicklungen und Trends in der Immobilienwirtschaft aufgegriffen und ins Curriculum einfließen lassen. „Durch die aktuellen Anpassungen schärfen wir das inhaltliche Profil des Studiengangs und erweitern das berufliche Einsatzspektrum unserer Masterabsolventen und -absolventinnen erheblich“, erklärte Prof. Dr. Daniel Kaltofen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der EBZ Business School

Klimapolitik

Klimaziele wurden international völkerrechtlich verbindlich festgelegt (Paris Agreement) und auf EU-Ebene (Europäisches Klimaschutzgesetz) sowie in Deutschland (nationales Klimaschutzgesetz) rechtsverbindlich umgesetzt. Sie materialisieren sich in EU-Richtlinien und -Verordnungen sowie in der nationalen Gesetzgebung.

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen

  • Zum Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 01.01.2024
  • Zum Kabinettsbeschluss des Wärmeplanungsgesetzes vom 16.08.2023
  • Zum Kabinettsbeschluss des Solarpaketes vom 16.08.2023
  • Zur Umsetzung des CO2-Kosten-Aufteilungsgesetzes, das für Abrechnungszeiträume gilt, die seit 01.01.2023 begonnen haben
  • Zum Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes
  • Zu Härtefallhilfen bei Beheizung mit Öl und Pellets (in Ergänzung der Preisbremsen für Erdgas und Wärme)

GEG – Stellungnahme zur Verbändeanhörung

CO2KostAufG – GdW-Arbeitshilfe 92

Klimaanpassungsgesetz: GdW-Stellungnahme zur Verbändeanhörung

GEG – Info vom 22.08.2023

WPG – Stellungnahme vom 26.07.2023

Solarpaket – Rundschreiben vom 17.08.2023

 

GdW Branchenbericht 9 – „Wohntrends 2040“

Mit den „Wohntrends 2040“ legt der GdW fünf Jahre nach der letzten derartigen Untersuchung zum vierten Mal eine umfassende Zukunftsstudie für die Wohnungswirtschaft vor. Die Vorgängerstudien aus den Jahren 2008, 2013 und 2019 sind auf großes Interesse bei den Medien ebenso wie bei den Wohnungsunternehmen gestoßen und werden bis heute nachgefragt. Viele Unternehmen haben sich mit den Zukunftstrends intensiv auseinandergesetzt und sie als Orientierung für die eigene Wettbewerbspositionierung und Weiterentwicklung ihrer Strategie herangezogen.

Die aktuelle Studie zeigt: Die hohen Energiepreise und ihre Auswirkungen auf die Wohnkosten werden in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für viele Mieterhaushalte in Deutschland bleiben. Das betrifft insbesondere Familien. Viele Mieterinnen und Mieter wollen künftig sparsamer und nachhaltiger wohnen und dabei zunehmend digitale Technik im Gebäude nutzen. Nachhaltigkeit gewinnt auch unter Mieterinnen und Mietern immer mehr an Bedeutung: 58 Prozent halten Klimaneutralität für die größte Herausforderung der Menschheit in den nächsten Jahren. 61 Prozent geben an, dass ihnen klimabewusstes Verhalten sehr wichtig sei. Ebenfalls 61 Prozent legen Wert darauf, dass sich ihr Vermieter der Nachhaltigkeit widmet. Entsprechend offen sind die Mieterinnen und Mieter für neue Mobilitätsformen: 14 Prozent haben schon ein E-Bike, 27 Prozent planen die Anschaffung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Fast jeder Fünfte hätte Interesse an einem Sharing-Angebot für E-Lastenräder. Die „Wohntrends 2040“ belegen auch eine veränderte Sicht auf das Verhältnis von Wohnen und Arbeit. 37 Prozent der Befragten sagen, dass sich ihre Anforderungen an die Wohnung geändert haben. 16 Prozent benötigen künftig ein zusätzliches Arbeitszimmer. Für 12,6 Prozent wird eine schnellere und vor allem stabilere Internetverbindung notwendig sein, 29 Prozent würden gern Co-Working-Flächen nutzen.

Den neuen GdW Branchenbericht können Sie hier bestellen.

GdW Arbeitshilfe 91 – Einsatz von digitalen Zugangssystemen in Mehrfamilienhäusern

Die Digitalisierung des Immobilienbestandes und der internen Arbeitsabläufe ist eine der herausfordernden Querschnittaufgaben der Branche, in der sowohl für Wohnungsunternehmen als auch für Mietende enorme Chancen innewohnen.

Mit dieser Arbeitshilfe wird ein leicht zugänglicher und umsetzbarer Leitfaden für die Branche geschaffen, in dem Erfahrungen mit digitalen Türzugangssystemen zusammengefasst werden, die sofort für neue und eigene Projekte anwendbar sind. Mittels einer klar strukturierten und leicht verständlichen Checkliste wird den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit geboten, verschiedene Lösungen zu vergleichen und den für das eigene Unternehmen passenden Partner, auf dem Weg zu einem schlüsselfreien Immobilienbestand, auszuwählen.

Diese Arbeitshilfe ist zusammen mit der GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH, Sigmaringen, im Rahmen des vom BMWK geförderten ForeSight-Projektes entstanden.

Zur  Vollversion als Download und zum Bestellformular 

EnSimiMaV

Am 15.08.2022 hat das BMWK im Rahmen der Maßnahmen zur Energiesicherung Entwürfe zweier Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung veröffentlicht, die der weiteren Gaseinsparung dienen sollen: eine mit kurzfristig wirksamen und eine mit mittelfristig wirksamen Maßnahmen. Beide Verordnungen regeln Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Die GdW-Information 165 vom 31.08.2022 hat bereits die Kurzfrist-Maßnahmenverordnung EnSikuMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) behandelt. In dieser Information wird nur auf die Mittelfrist-Maßnahmenverordnung EnSimiMaV eingegangen.

Die EnSimiMaV regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in gasversorgten Gebäuden und verpflichtet Unternehmen im Geltungsbereich verpflichtender Energieaudits dazu, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.

Hier finden Sie:

GdW Info 165
GdW Info 166

Verbändeanhörung zur sog. Gas- und Wärme- sowie Strompreisbremse kurzfristig durchgeführt

Am 22.11.2022 wurde die Verbändeanhörung über die sog. Gas- und Wärme- sowie
Strompreisbremse durchgeführt. Bürger und Unternehmen sollen von den Preisen für Erdgas, Wärme und Strom ab März 2023, aber rückwirkend zum 1. Januar Finanzhilfen vom Staat bekommen.

Ungeklärt ist die Frage der Weitergabe der Entlastungen an die Mieterinnen und Mieter. Hier erfolgt aktuell eine Abstimmung zwischen den Ressorts. Der GdW hat einen praktikablen Vorschlag unterbreitet.

Der GdW wendet sich gegen die vorgesehene Regelung, wonach Vermieter und Wohnungseigentümer für das jeweils vergangene Kalenderjahr die Höhe der finanziellen Entlastung verbunden mit dem jeweiligen Namen und die Anschrift des Letztverbrauchers oder Kunden der dafür zuständigen Stelle des Bundes nach amtlich bestimmten Datensatzes durch Fernübertragung übermitteln sollen. Die Regelung soll der Kontrolle der Berücksichtigung der Entlastung in der Steuererklärung dienen.

Hinsichtlich der Strompreisbremse mahnt der GdW insbesondere praktikable Regelungen für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an.

Wir erwarten ein kurzfristiges parlamentarisches Verfahren und werden dort die wohnungswirtschaftlichen Kritikpunkte erneut einspeisen.

Hier finden Sie:

GdW Rundschreiben vom 23.11.2022 zum Thema “ Verbändeanhörung zur sog. Gas- und Wärme- sowie Strompreisbremse kurzfristig durchgeführt“

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