Klimapolitik

Klimaziele wurden international völkerrechtlich verbindlich festgelegt (Paris Agreement) und auf EU-Ebene (Europäisches Klimaschutzgesetz) sowie in Deutschland (nationales Klimaschutzgesetz) rechtsverbindlich umgesetzt. Sie materialisieren sich in EU-Richtlinien und -Verordnungen sowie in der nationalen Gesetzgebung.

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen

  • Zur Umsetzung des CO2-Kosten-Aufteilungsgesetzes, das für Abrechnungszeiträume gilt, die seit 01.01.2023 begonnen haben
  • Zum Entwurf der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 01.01.2024
  • Zum Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes
  • Zu Härtefallhilfen bei Beheizung mit Öl und Pellets (in Ergänzung der Preisbremsen für Erdgas und Wärme)

GEG – Stellungnahme zur Verbändeanhörung

CO2KostAufG – GdW-Arbeitshilfe 92

Klimaanpassungsgesetz: GdW-Stellungnahme zur Verbändeanhörung

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