Zum 2. Juni 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten.
Das Gesetz soll ermöglichen, dass Personen geschützt werden, die Verstöße im Beruf bzw. beruflichen Umfeld an einzurichtende Meldestellen melden.
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter müssen ab Inkrafttreten ein Hinweisgebersystem einführen. Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter haben eine Übergangszeit bis zum
17. Dezember 2023.
AGV und GdW haben eine Arbeitshilfe erstellt, die auf wesentliche Inhalte des Gesetzes und ihrer Umsetzung hinweist.
GdW und AGV empfehlen eine externe Meldestelle mit der Umsetzung des Gesetzes zu betrauen.
Sofern Sie Fragen oder Hinweise haben, können Sie sich gerne an unseren Justiziar, Herrn RA Carsten Herlitz (herlitz@gdw.de) wenden.
Die gemeinsame Arbeitshilfe steht Ihnen ab sofort auf der GdW-Homepage zum Download zur Verfügung.