Allgemein

Accounting und Finance als Schwerpunkt für den Masterstudiengang „Real Estate Management“ an der EBZ Business School

Bochum – Der Masterstudiengang M.A. Real Estate Management ist ein seit langem angesehenes Studienprogramm der größten deutschen Immobilienhochschule EBZ Business School (FH). Der Studiengang erhält nun eine zweite inhaltliche Ausrichtung: Ab dem Wintersemester 2023 können Studierende Accounting und Finance schwerpunktmäßig vertiefen.

In seiner „klassischen“ Ausrichtung vermittelt der M.A. Real Estate Management ein fundiertes Wissen der relevanten Kompetenzfelder der Immobilienökonomie und berücksichtigt dabei immobilienwirtschaftliche Entwicklungen und Managementtrends. Damit qualifiziert er die Studierenden für die Übernahme von Führungsaufgaben in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Ergänzend hierzu erfolgte nun die neue, zweite Ausrichtung.

„Den Schwerpunkt Accounting und Finance haben wir sehr gezielt gewählt. Dieser Bereich hat innerhalb des immobilienwirtschaftlichen Spektrums, für den wir ausbilden, zuletzt sehr stark an Bedeutung gewonnen“, sagt Prof. Dr. Daniel Kaltofen, Rektor der EBZ Business School.

Prof. Dr. Michael Pannen, Honorarprofessor für Rechnungswesen, ergänzte: „Über die Vertiefung ermöglichen wir unseren Studierenden, ein umfassendes Verständnis für die Zukunftsthemen des Bereichs Accounting und Finance zu entwickeln. Dies wiederum ermöglicht ihnen, fit zu sein für Fach- und Führungsaufgaben besonders im Finanz- und Rechnungswesen von Immobilienunternehmen sowie in der Wirtschaftsprüfung; dem Auditing.“

Studierende, die den neuen Schwerpunkt belegen möchten, müssen sich bereits im ersten Semester entscheiden: Denn dann findet schon das erste Wahlmodul im Zusammenhang mit Accounting und Finance statt. Diesem ersten folgt jeweils ein weiteres pro Semester: Wer am Ende alle vier Schwerpunktmodule erfolgreich absolviert hat, erhält ein zusätzliches Zertifikat zur Masterurkunde Real Estate Management. Die Inhalte des neuen Schwerpunkts wurden gemeinsam mit den Prüfungsverbänden des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW entwickelt.

„Schärfen das inhaltliche Profil“

In ihrer aktuellen und stark praxisorientierten Ausrichtung hat die EBZ Business School stets die Entwicklungen und Trends in der Immobilienwirtschaft aufgegriffen und ins Curriculum einfließen lassen. „Durch die aktuellen Anpassungen schärfen wir das inhaltliche Profil des Studiengangs und erweitern das berufliche Einsatzspektrum unserer Masterabsolventen und -absolventinnen erheblich“, erklärte Prof. Dr. Daniel Kaltofen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der EBZ Business School

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GdW Branchenbericht 9 – „Wohntrends 2040“

Mit den „Wohntrends 2040“ legt der GdW fünf Jahre nach der letzten derartigen Untersuchung zum vierten Mal eine umfassende Zukunftsstudie für die Wohnungswirtschaft vor. Die Vorgängerstudien aus den Jahren 2008, 2013 und 2019 sind auf großes Interesse bei den Medien ebenso wie bei den Wohnungsunternehmen gestoßen und werden bis heute nachgefragt. Viele Unternehmen haben sich mit den Zukunftstrends intensiv auseinandergesetzt und sie als Orientierung für die eigene Wettbewerbspositionierung und Weiterentwicklung ihrer Strategie herangezogen.

Die aktuelle Studie zeigt: Die hohen Energiepreise und ihre Auswirkungen auf die Wohnkosten werden in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für viele Mieterhaushalte in Deutschland bleiben. Das betrifft insbesondere Familien. Viele Mieterinnen und Mieter wollen künftig sparsamer und nachhaltiger wohnen und dabei zunehmend digitale Technik im Gebäude nutzen. Nachhaltigkeit gewinnt auch unter Mieterinnen und Mietern immer mehr an Bedeutung: 58 Prozent halten Klimaneutralität für die größte Herausforderung der Menschheit in den nächsten Jahren. 61 Prozent geben an, dass ihnen klimabewusstes Verhalten sehr wichtig sei. Ebenfalls 61 Prozent legen Wert darauf, dass sich ihr Vermieter der Nachhaltigkeit widmet. Entsprechend offen sind die Mieterinnen und Mieter für neue Mobilitätsformen: 14 Prozent haben schon ein E-Bike, 27 Prozent planen die Anschaffung innerhalb der nächsten zwei Jahre. Fast jeder Fünfte hätte Interesse an einem Sharing-Angebot für E-Lastenräder. Die „Wohntrends 2040“ belegen auch eine veränderte Sicht auf das Verhältnis von Wohnen und Arbeit. 37 Prozent der Befragten sagen, dass sich ihre Anforderungen an die Wohnung geändert haben. 16 Prozent benötigen künftig ein zusätzliches Arbeitszimmer. Für 12,6 Prozent wird eine schnellere und vor allem stabilere Internetverbindung notwendig sein, 29 Prozent würden gern Co-Working-Flächen nutzen.

Den neuen GdW Branchenbericht können Sie hier bestellen.

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GdW Arbeitshilfe 91 – Einsatz von digitalen Zugangssystemen in Mehrfamilienhäusern

Die Digitalisierung des Immobilienbestandes und der internen Arbeitsabläufe ist eine der herausfordernden Querschnittaufgaben der Branche, in der sowohl für Wohnungsunternehmen als auch für Mietende enorme Chancen innewohnen.

Mit dieser Arbeitshilfe wird ein leicht zugänglicher und umsetzbarer Leitfaden für die Branche geschaffen, in dem Erfahrungen mit digitalen Türzugangssystemen zusammengefasst werden, die sofort für neue und eigene Projekte anwendbar sind. Mittels einer klar strukturierten und leicht verständlichen Checkliste wird den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit geboten, verschiedene Lösungen zu vergleichen und den für das eigene Unternehmen passenden Partner, auf dem Weg zu einem schlüsselfreien Immobilienbestand, auszuwählen.

Diese Arbeitshilfe ist zusammen mit der GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH, Sigmaringen, im Rahmen des vom BMWK geförderten ForeSight-Projektes entstanden.

Zur  Vollversion als Download und zum Bestellformular 

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Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das CO2KostAufG beschlossen. Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 01.01.2023 beginnen.

Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und es setzt das von der Wohnungswirtschaft vorgeschlagene Stufenmodell um. Der GdW hatte gemeinsam mit 5 weiteren immobilienwirtschaftlichen Verbänden die Machbarkeit eines Stufenkonzeptes belegt, einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und dies allen drei Ministerien im Januar zur Verfügung gestellt. Es ist ein großer Erfolg, dass das Stufenmodell überhaupt gelungen ist. In der Endfassung sind gegenüber den Entwürfen Änderungen vorgenommen worden:

  • Die Aufteilung der CO2-Kosten wurde auf alle Fernwärme erweitert. Sie ist nun also unabhängig davon, ob die Brennstoffe für die Anlagen einen CO2-Preis nach europäischem Emissionshandel ETS oder nach nationalem Emissionshandel BEHG bezahlen. Dies erfolgte entgegen des Koalitionsvertrages und mit der Begründung von Gleichbehandlung, Konsistenz und gesellschaftlicher Akzeptanz (bei Mietern). In Gebieten mit Anschluss- und Benutzungszwang wird der Vermieteranteil halbiert. Die Aufteilung der ETS-Kosten gilt nicht für Gebäude, die ab 01.01.2023 erstmals einen Wärmeanschluss erhalten (die BEHG-Kosten werden auch in diesen Fällen aufgeteilt).
  • In der höchsten Klasse mit 52 kg CO2 und mehr pro m² Wohnfläche wurde der Vermieteranteil von 90 % auf 95 % erhöht
  • Gestrichen wurde der Paragraph 10, nach dem Vermieter bei Einsatz biogener fester oder flüssiger Brennstoffe eventuelle Mehrkosten gegenüber Erdgas übernehmen sollten.

Nach wie vor macht sich der CO2-Preis am tatsächlichen jährlichen Ausstoß fest, d. h. der Emissionsfaktor des Brennstoffes wird mit dem tatsächlich abgerechneten Energieverbrauch und dem CO2-Preis multipliziert.
Der anteilige Erstattungsanspruch für die CO2-Kosten bei Gasetagenheizung gegenüber dem Vermieter bleibt erhalten, die Frist zur Geltendmachung durch die Mieter wurde von 6 auf 12 Monate erhöht. Auf den Erstattungsanspruch muss der Brennstoff- oder Wärmelieferant in der Rechnung hinweisen.
Für vermietete Nichtwohngebäude verbleibt es bis 2025 bei der Aufteilung 50/50.

Hier finden Sie unser GdW Rundschreiben vom 11.11.2022.

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Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends 2022/2023

Das Wohnen und Bauen befindet sich spätestens seit Jahresbeginn 2022 in einem Sturm, der sich aktuell zu einem gewaltigen Orkan entwickelt. Lieferkettenprobleme infolge der Coronapandemie, Chaos bei der staatlichen Förderung für bezahlbaren, klimaschonenden Wohnraum, steigende Zinsen, Fachkräfte- und Materialmangel sowie Preisexplosionen seit dem Krieg gegen die Ukraine. Aktuell türmen sich so viele Probleme auf und überlagern sich so viele Krisen gleichzeitig, dass der Stabilitätspfeiler der sozial orientierten Wohnungswirtschaft deutliche Risse bekommt. Mit Blick auf die unsichere Zukunft ist jetzt eine enge Begleitung durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen für das bezahlbare Wohnen in Deutschland gefragt

Mit den „Wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends“, legt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erneut einen detaillierten Überblick zum Stand der Entwicklungen in der Branche vor. Fundament der Berichterstattung sind eigene umfassende Basisdaten aus der vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die relevanten Ergebnisse der amtlichen Statistik und weiterer Erhebungen von Branchentrends.

Kennziffern, Tabellen und Grafiken zur Entwicklung der Branche und der Wohnungsmärkte sind in den „Daten und Trends“ detailliert dokumentiert. Das mehr als 120 Seiten umfassende Kompendium informiert in diesem Jahr neben der üblichen Berichterstattung zu den Themen Investitionen, Bautätigkeit, Mietenentwicklung außerdem diese Themen:

  • Entwicklung der Baupreise – wird das Bauen unbezahlbar
  • Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als Stabilitätsanker in der Krise
  • Neubauinvestitionen bei GdW Unternehmen noch auf Rekordhoch – Fertigstellungen sinken bereits
  • Umland der Städte profitiert aktuell von einer Zuwanderung aus dem urbanen Raum
  • Wiedervermietungsmieten der GdW-Unternehmen deutlich günstiger als Angebotsmieten von Online-Plattformen
  • Kapitaldienstdeckung und Zinsdeckung der Unternehmen

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten jeweils ein kostenfreies Exemplar.

Alle übrigen Interessenten können kostenpflichtige Exemplare der gedruckten Veröffentlichung zum Preis von 35 EUR je Exemplar über die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG beziehen:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Tel.: 0180 5555691, Fax: 0180 5050441,

E-Mail: immobilien@haufe-lexware.com ,
Internet: http://shop.haufe.de/

 

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GdW Arbeitshilfe 89 „TKMoG – Status und Empfehlungen für Wohnungsunternehmen“

Das zum 01.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat das schrittweise Auslaufen der derzeitigen betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss gemäß § 2 Nr. 15 a, b Betriebskostenverordnung (BetrKV) eingeläutet. Die Umlagefähigkeit ist für seit dem 01.12.2021 neu errichtete Anlagen bereits jetzt ausgeschlossen und nur noch für bestehende Anlagen bis zum 30.06.2024 möglich.

Für Wohnungsunternehmen, die bisher Vereinbarungen mit einer Abrechnung der Versorgungsentgelte über die Betriebskosten geschlossen oder solche geplant haben, bedeuten die gesetzlichen Änderungen nicht weniger als einen erzwungenen Strategiewechsel. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht ebenso bei neuen Anlagen mit einem Errichtungstermin nach dem 01.12.2021 sowie bei aktuellen Ausschreibungen und auslaufenden Betreiberverträgen.

Die Arbeitshilfe informiert über wesentliche Neuregelungen und deren Konsequenzen für jeweils unterschiedliche vertragliche Ausgangssituationen. Zudem wird mit verbreiteten Irrtümern bei der Interpretation des TKMoG aufgeräumt. Im Hinblick auf strategische Empfehlungshilfen für die künftige Gestaltung der Medienversorgung werden mehrere Versorgungsmodelle vorgestellt, auch wenn nicht alle anstehenden Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt final bewertet werden können.

GdW Arbeitshilfe 89 „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – Status und Empfehlungen für Wohnungsunternehmen“ (PDF mit Inhaltsverzeichnis & Vorwort)

GdW Arbeitshilfe 89 bestellen

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Kein Nachweis mehr einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Anmerkungen zum Entwurf eines JStG 2022

von Frau Ingeborg Esser

Im Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG) sind Änderungen der steuerlichen Gebäudeabschreibungen nach § 7 Abs. 4 EStG vorgesehen: Zum einen soll die steuerliche Normalabschreibung für neue Wohngebäude, die ab dem 1.1.2024 fertig gestellt werden, auf 3 % erhöht werden. Zum anderen ist aber auch eine Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vorgesehen. Diese Vorschrift ermöglicht es in den Fällen, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die Nutzungsdauer auf Grundlage der Regelabschreibungssätze, dass der Steuerpflichtige auf diese kürzere Nutzungsdauer abschreiben kann. Im Folgenden wird auf diese vorgesehene Abschaffung eingegangen, es werden Konsequenzen dargelegt, es wird aber auch die Frage behandelt, ob diese Abschaffung mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier.

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IDW ERS IFA 3: Neuer Standard zum Ausweis von Immobilien

Nach dem IFA 1 „Abgrenzungen von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand“ und dem IFA 2 „Bewertung von Immobilien in der Handelsbilanz“ widmet sich der neue IFA 3 dem Ausweis der Immobilien in der Handelsbilanz und der Abbildung des Bau- und Modernisierungsprozesses, sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen. Er wurde am 03.02.2022 vom IFA verabschiedet und steht seit Ende Februar in der Entwurfsfassung zur Verfügung:

https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/veroeffentlichung-von-idw-ers-ifa-3-zum-ausweis-von-immobilien/134830

Nähere Informationen finden Sie ebenfalls in diesem Artikel:
IDW ERS IFA 3: Neuer Standard zum Ausweis von Immobilien.

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Die neue HeizkostenV ist seit 01.12.2021 in Kraft.

Mit der Novelle setzt Deutschland die neuen Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 in deutsches Recht um. Die EU-Richtlinie beinhaltet europaweit einige Punkte, die in Deutschland bereits umgesetzt waren, wie

  • die Verpflichtung zur Verbrauchserfassung an sich
  • die Verpflichtung zur Einzelverbrauchserfassung in Mehrfamilienhäusern und
  • Regeln für die Heizkostenverteilung.

Andere Regeln bedurften der nationalen Umsetzung:

  • Übergang zu fernablesbaren Geräten,
  • Monatliche Verbrauchsinformationen,
  • Interoperable Geräte und Systeme,
  • Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre und der Daten der Endnutzer,
  • Sanktionierung für den Fall der Nichteinhaltung.

Die nationale Umsetzung hat dem hinzugefügt:

  • Kostenloses Schlüsselmaterial,
  • Einschränkung der Datennutzung,
  • redaktionelle Korrekturen in § 9 Verteilung der Kosten bei verbundenen Anlagen
    (Das Wort „Gleichung“ wird z. B. durch das Wort „Zahlenwertgleichung“ ersetzt, der Begriff „Schüttraummeter“ wird durch kg ersetzt, usw.).

Die Arbeitshilfe soll alle Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Regelungen der HeizkostenV praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen.

Die Wohnungswirtschaft hat zwei Jahre lang dem Verordnungsgeber und zuletzt den Bundesländern oft und ausführlich erklärt, dass und warum die Verordnung erhebliche prozessuale Ineffizienzen, Mehrkosten für Mieter und Wohnungsunternehmen und voraussichtlich Rechtstreite verursachen kann, ohne dass sie in maßgeblichen Größenordnungen zu zusätzlichen Energieeinsparungen beitragen wird.

Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!

GdW Arbeitshilfe 90 – Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung 2021 (Inhaltsverzeichnis und Vorwort – PDF)

Die Arbeitshilfe 90 kann hier bestellt werden.

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Lobbyregister – Fragestellungen im Rahmen einer Handlungsanleitung

Am 1. Januar 2022 tritt das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Kraft.

Anlass des Gesetzes waren wenige – aber eben öffentlichkeitswirksame – Ereignisse unlauterer Interessenvertretung, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität von Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen von Parlament und Regierung beschädigt haben.

Der GdW hat im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf verdeutlicht, dass wir die übergeordnete gesetzgeberische Intention des Gesetzes, die Arbeit von Interessenvertretern gegenüber Politik und Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, vollumfänglich unterstützen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Organisationen, die intransparent und mit unlauteren Mitteln arbeiten und so die auch vom Gesetzgeber anerkannte wichtige Arbeit politischer Interessenvertretung untergraben.

Insofern haben wir im Rahmen der Beratungen sogar noch strengere Vorschriften angeregt, etwa bei der Offenlegung von Spenden ab dem ersten Euro.

GdW Information 162 – Kurzfassung (Vorwort & Inhalt)

Die GdW Information 162 steht ab sofort im GdW-Mitgliederbereich unter „Extranet -> Publikationen“ zum Download zur Verfügung.

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