Der Jahresabschluss von Wohnungsunternehmen basiert auf den durch die Formblattverordnung modifizierten Gliederungsvorschriften im HGB. Im Rahmen der Novellierung der Formblattverordnung wurden Anpassungen der letzten HGB-Reformen nachgeholt und neue Posten aufgenommen, die die Verständlichkeit des Jahresabschlusses erhöhen sollen. Die neue Verordnung wurde am 19. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.