Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeit

Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten.

Um das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechende Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die 2014 erstmals vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.

GdW Arbeitshilfe 95 – Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Wohnungsunternehmen – Teil 1

GdW Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 des EU-Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der RL 2004/109/ EG, 2006/43/EG, 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

PM 45-22_DNK-Unterzeichnung

Wohnungswirtschaftliche branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)