Die neue HeizkostenV ist seit 01.12.2021 in Kraft.

Mit der Novelle setzt Deutschland die neuen Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 in deutsches Recht um. Die EU-Richtlinie beinhaltet europaweit einige Punkte, die in Deutschland bereits umgesetzt waren, wie

  • die Verpflichtung zur Verbrauchserfassung an sich
  • die Verpflichtung zur Einzelverbrauchserfassung in Mehrfamilienhäusern und
  • Regeln für die Heizkostenverteilung.

Andere Regeln bedurften der nationalen Umsetzung:

  • Übergang zu fernablesbaren Geräten,
  • Monatliche Verbrauchsinformationen,
  • Interoperable Geräte und Systeme,
  • Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre und der Daten der Endnutzer,
  • Sanktionierung für den Fall der Nichteinhaltung.

Die nationale Umsetzung hat dem hinzugefügt:

  • Kostenloses Schlüsselmaterial,
  • Einschränkung der Datennutzung,
  • redaktionelle Korrekturen in § 9 Verteilung der Kosten bei verbundenen Anlagen
    (Das Wort „Gleichung“ wird z. B. durch das Wort „Zahlenwertgleichung“ ersetzt, der Begriff „Schüttraummeter“ wird durch kg ersetzt, usw.).

Die Arbeitshilfe soll alle Wohnungsunternehmen dabei unterstützen, die Regelungen der HeizkostenV praxisgerecht und rechtssicher umzusetzen.

Die Wohnungswirtschaft hat zwei Jahre lang dem Verordnungsgeber und zuletzt den Bundesländern oft und ausführlich erklärt, dass und warum die Verordnung erhebliche prozessuale Ineffizienzen, Mehrkosten für Mieter und Wohnungsunternehmen und voraussichtlich Rechtstreite verursachen kann, ohne dass sie in maßgeblichen Größenordnungen zu zusätzlichen Energieeinsparungen beitragen wird.

Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!

GdW Arbeitshilfe 90 – Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung 2021 (Inhaltsverzeichnis und Vorwort – PDF)

Die Arbeitshilfe 90 kann hier bestellt werden.

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