Am 1. Januar 2022 tritt das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) in Kraft.
Anlass des Gesetzes waren wenige – aber eben öffentlichkeitswirksame – Ereignisse unlauterer Interessenvertretung, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität von Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen von Parlament und Regierung beschädigt haben.
Der GdW hat im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf verdeutlicht, dass wir die übergeordnete gesetzgeberische Intention des Gesetzes, die Arbeit von Interessenvertretern gegenüber Politik und Öffentlichkeit transparenter zu gestalten, vollumfänglich unterstützen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Organisationen, die intransparent und mit unlauteren Mitteln arbeiten und so die auch vom Gesetzgeber anerkannte wichtige Arbeit politischer Interessenvertretung untergraben.
Insofern haben wir im Rahmen der Beratungen sogar noch strengere Vorschriften angeregt, etwa bei der Offenlegung von Spenden ab dem ersten Euro.
GdW Information 162 – Kurzfassung (Vorwort & Inhalt)
Die GdW Information 162 steht ab sofort im GdW-Mitgliederbereich unter „Extranet -> Publikationen“ zum Download zur Verfügung.