Nach dem IFA 1 „Abgrenzungen von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand“ und dem IFA 2 „Bewertung von Immobilien in der Handelsbilanz“ widmet sich der neue IFA 3 dem Ausweis der Immobilien in der Handelsbilanz und der Abbildung des Bau- und Modernisierungsprozesses, sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen. Er wurde am 03.02.2022 vom IFA verabschiedet und steht seit Ende Februar in der Entwurfsfassung zur Verfügung:
Nähere Informationen finden Sie ebenfalls in diesem Artikel:
IDW ERS IFA 3: Neuer Standard zum Ausweis von Immobilien.