Am 22.11.2022 wurde die Verbändeanhörung über die sog. Gas- und Wärme- sowie
Strompreisbremse durchgeführt. Bürger und Unternehmen sollen von den Preisen für Erdgas, Wärme und Strom ab März 2023, aber rückwirkend zum 1. Januar Finanzhilfen vom Staat bekommen.
Ungeklärt ist die Frage der Weitergabe der Entlastungen an die Mieterinnen und Mieter. Hier erfolgt aktuell eine Abstimmung zwischen den Ressorts. Der GdW hat einen praktikablen Vorschlag unterbreitet.
Der GdW wendet sich gegen die vorgesehene Regelung, wonach Vermieter und Wohnungseigentümer für das jeweils vergangene Kalenderjahr die Höhe der finanziellen Entlastung verbunden mit dem jeweiligen Namen und die Anschrift des Letztverbrauchers oder Kunden der dafür zuständigen Stelle des Bundes nach amtlich bestimmten Datensatzes durch Fernübertragung übermitteln sollen. Die Regelung soll der Kontrolle der Berücksichtigung der Entlastung in der Steuererklärung dienen.
Hinsichtlich der Strompreisbremse mahnt der GdW insbesondere praktikable Regelungen für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an.
Wir erwarten ein kurzfristiges parlamentarisches Verfahren und werden dort die wohnungswirtschaftlichen Kritikpunkte erneut einspeisen.
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