Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

Am 02.11.2022 hat das Bundeskabinett das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) beschlossen. Vorausgegangen war eine Verbändeanhörung.

Es ist ein großer Erfolg, dass wesentliche Forderungen des GdW bereits umgesetzt wurden!

Die im Referentenentwurf vorgesehenen mieterindividuellen Informationen außerhalb der Heizkostenabrechnung wurden endlich gestrichen. Und genossenschaftliche Prüfungsverbände werden gleichberechtigt zu Wirtschaftsprüfern für Prüfvermerke zugelassen

Hier finden Sie:

GdW Rundschreiben vom 07.11.2022 zum Thema “ Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) Hier: Kurzinformation zum Kabinettsbeschluss“

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