EU-Taxonomie

Bild © European Investment Bank 2020

Die Europäische Kommission hat am 20. November 2020 eine öffentliche Konsultation im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie eingeleitet, um zu bestimmen, welche Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten sollen.

Die Kommission definiert im Entwurf zur delegierten Verordnung, dass ein Neubau nur dann einen wesentlicher Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leistet, wenn der Primärenergiebedarf um mindestens 20 % unter dem jeweiligen Niedrigstenergiegebäude, liegt. Die Energieeffizienz muss durch ein „Energy Performance Certificate“ (EPC) zertifiziert sein.

In der Praxis würde dies bedeuten, dass mindestens ein KfW-Effizienzhausstandard 55 erreicht werden müsste, um die Anforderungen zu erfüllen.

GdW Stellungnahme vom September 2021

GdW Stellungnahme vom Dezember 2020