Der GdW hat zur Novellierung des Immobilienwertermittlungsrechts eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Stellungnahme abgegeben hat. Die GdW Forderungen sind:
- Öffnungsklausel auch für andere, in der Immobilienbewertungspraxis anerkannte Bewertungsverfahren (insb. DCF-Verfahren),
- in den Katalog der Grundstücksmerkmale sollte auch die Nutzungsart “Grundstücke mit Sozialbindung” aufgenommen werden, um die Preisbildung von Bodenwerten in sozial gemischten Quartieren zu berücksichtigen,
- daneben sollten spekulative Grundstücksgeschäfte bei der Bestimmung von Bodenrichtwerten bei einer Abweichung von 15 % nicht berücksichtigt werden und
- Klarstellung und Definition der Begrifflichkeiten bei der Bewertung von Erbbaurechten.