GdW Information 160 „Gebäudeenergiegesetz – GEG“

Am 01.11.2020 tritt  das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft – nach fast vier Jahren gesellschaftlicher Debatte. Angesichts der hohen Bedeutung einer Umsteuerung in der Klimapolitik ist der GdW sehr froh, dass sich viele von der Wohnungswirtschaft eingebrachten Vorschläge im Gesetz wiederfinden. Das GEG ist zwar kein wirklich vereinfachtes Gesetzeswerk, gibt aber endlich die Möglichkeit, im begrenzten Umfang mit neuen Ansätzen für den Nachweis der Anforderungen zu arbeiten. Es können neue Ansätze für den Nachweis öffentlich-rechtlicher Anforderungen an Effizienz und Klimaschutz empirisch getestet werden, v.a. der Quartiersansatz und der Nachweis nach Treibhausgasemissionen sowie die Anrechnung von PV-Strom und von Biomethan.

Die GdW-Information 160 zum GEG erläutert die Änderungen und die neuen planerischen Möglichkeiten bei Anwendung des neuen Gebäudeenergiegesetzes.

Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!

Die GdW Information 160 steht ab sofort im GdW-Mitgliederbereich unter „Publikationen“ zum Download zur Verfügung.

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