Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht Basel IV

Nach den bisherigen Regelungen wird den Banken mit dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) und dem auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) die Wahl zwischen zwei grundle-genden Methoden zur Berechnung der Mindestkapitalanforderungen für das Kreditrisiko gelassen.

Dabei ist es den Banken gestattet, ihre internen Ratingsysteme für das Kreditrisiko zu verwenden. Diese Vorgehensweise ist mittlerweile bei vielen immobilienfinanzierenden Banken etabliert und hat sich gerade bei wohnungswirtschaftlichen grundpfandrechtlich gesicherten Finanzierungen aufgrund des geringen Ausfallrisikos bewährt.

Mit Basel IV wird dieses Wahlrecht grundsätzlich beibehalten, allerdings ergeben sich sowohl Änderungen beim KSA als auch beim IRBA.

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