Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW hat am 25.11.2013 die Stellungnahme zur Rechnungslegung “Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäu-den in der Handelsbilanz” (IDW RS IFA 1) verabschiedet, die den bisherigen IDW Standard WFA 1/1996 ablöst. Gerade die Bedeutung von Maßnahmen der energetischen Sanierung und die gestiegenen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) machten eine Fortschreibung der Abgrenzungskriterien erforderlich.