Themen

Reform von Basel III

International regulatory framework for banks. Basel 3. Banking supervision concept

Die EU-Kommission hat am 27.10.2021 eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschriften (Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie) angenommen. Start der nationalen Umsetzung ist 2025. Insgesamt müssen bis 2030 die Kapitalpuffer der Banken um bis zu 8,4 Prozent erhöht werden, um mögliche Risiken besser abzufedern.

Bevor die vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission in Kraft treten, müssen allerdings noch das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

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GdW Arbeitshilfe 86 „Grüne Finanzierung – EU-Taxonomie und die Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft“

Die Europäische Kommission schreibt dem Finanzsystem eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer nachhaltigeren Wirtschaft zu. Aus diesem Grund wurde der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen im Jahr 2018 entwickelt, der einen Katalog von verschiedenen Maßnahmen vorsieht, um das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu verankern. Eine Maßnahme davon ist die Etablierung eines Klassifikationssystems (Taxonomie) für grüne Finanzierungen.

Der Fachausschuss Rechnungslegung und Finanzierung des GdW hat seit Anfang 2020 in einem Arbeitskreis die Arbeitshilfe zum Thema „Grüne Finanzierungen“ erarbeitet. Ziel der Arbeitshilfe ist es, die Wohnungsunternehmen auf das Thema Nachhaltigkeit und die damit verbundene klimaorientierte Finanzierung von Unternehmen für die nahe Zukunft vorzubereiten. Grüne Finanzierung umfasst in seiner Definition zunächst Klima- und Umweltziele, die Entwicklung bleibt hier nicht stehen. „Nachhaltige Finanzierung“ wäre der umfassendere Begriff. In den Beiträgen wird auch hier drauf abgestellt.

Die GdW-Mitgliedsunternehmen sind gerade in diesem Bereich mit ihren Themen um soziale Nachhaltigkeit stark und es bieten sich hierzu Chancen. Wir möchten Sie dafür sensibilisieren, dass unternehmensintern die Instrumente geschaffen oder ausgebaut werden und die Berichterstattung nach außen so gestaltet wird, dass eine dauerhafte und zukunftsorientierte Finanzierungspolitik in den Mitgliedsunternehmen implementiert werden kann.

Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in das Inhaltsverzeichnis!

Die GdW Arbeitshilfe 86 steht ab sofort im GdW-Mitgliederbereich unter „Extranet -> Publikationen“ zum Download zur Verfügung.

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten bei ihrer Bestellung jeweils ein kostenfreies Exemplar.

Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 25 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Postfach 301573
10749 Berlin

Telefon: +49 (0)30 82403-163
E-Mail: bestellung@gdw.de

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EU-Taxonomie

Bild © European Investment Bank 2020

Die Europäische Kommission hat am 20. November 2020 eine öffentliche Konsultation im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie eingeleitet, um zu bestimmen, welche Aktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten sollen.

Die Kommission definiert im Entwurf zur delegierten Verordnung, dass ein Neubau nur dann einen wesentlicher Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels leistet, wenn der Primärenergiebedarf um mindestens 20 % unter dem jeweiligen Niedrigstenergiegebäude, liegt. Die Energieeffizienz muss durch ein „Energy Performance Certificate“ (EPC) zertifiziert sein.

In der Praxis würde dies bedeuten, dass mindestens ein KfW-Effizienzhausstandard 55 erreicht werden müsste, um die Anforderungen zu erfüllen.

GdW Stellungnahme vom September 2021

GdW Stellungnahme vom Dezember 2020

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Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)

Thorben Wengert, pixelio

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) am 25.06.2021 vom Bundesrat beschlossen

Wir informieren Sie, dass die neue ImmoWertV am 25.06.2021 vom Bundesrat beschlossen wurde und am 01.01.2022 in Kraft treten soll. Damit werden die wesentlichen Grundsätze sämtlicher bisheriger Richtlinien in einer vollständig überarbeiteten ImmoWertV 2021 integriert. Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, sollen Muster-Anwendungshinweise zur ImmoWertV in der ImmoWertA beschlossen werden.

In unseren Stellungnahmen zur ImmoWertV hatten wir dafür plädiert, in den Katalog der Grundstücksmerkmale auch die Nutzungsart „Grundstücke mit Sozialbindung“ aufzunehmen, um die Preisbildung von Bodenwerten in sozial gemischten Quartieren zu berücksichtigen. Wir begrüßen daher, dass nun in der ImmoWertA empfohlen wird, dass die Gutachterausschüsse Kaufpreise und sonstige Daten für entsprechende Objekte systematisch erfassen und in der Kaufpreissammlung differenziert kennzeichnen sollen. Auch die Einrichtung einer Projektgruppe unter Beteiligung des BMI um allgemeine Verfahrensweisen zur Berücksichtigung von Sozialbindungen bei der Wertermittlung zu entwickeln, begrüßen wir ausdrücklich.

Weiterhin hatten wir gefordert, dass spekulative Grundstücksgeschäfte bei der Bestimmung von Bodenrichtwerten ab einer Abweichung von 15 % nicht berücksichtigt werden sollten. Wir unterstützen nun den Vorschlag des BMI, durch präzisierende Anwendungshinweise die Handhabung der Vorschrift, dass keine Kaufpreise und sonstige Daten herangezogen werden dürfen, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst worden sind, zu erleichtern.

Beim Sachwertverfahren hatten wir angeregt, auf die BKI-NHK 2020 zurückzugreifen, da die NHK 2010 völlig veraltet sind. Im Sachwertverfahren sind nun die durchschnittlichen Herstellungskosten an das regionale Baupreisniveau mittels (Baukosten)Regionalfaktor anzupassen. In den Vorentwürfen war dies nur als Ausnahmetatbestand vorgesehen.

In der novellierten ImmoWertV wurde auch klargestellt, dass nicht-normierte Verfahren grundsätzlich zulässig sind. Damit wird die Anwendung des nicht-normierten DCF-Verfahrens erleichtert. Eine Einschränkung der nicht-normierten Verfahren erfolgt lediglich durch die ImmWertA, die aber nur empfehlenden Charakter hat.

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GdW Arbeitshilfe 85 „CO2-Monitoring“

Wohnungsunternehmen werden immer öfter nach ihrem Beitrag zum Klimaschutz gefragt. Es ist also zunehmend wichtig, die Emissionen der bewirtschafteten Wohnungen zu kennen. Die Kenntnis der Energieverbrauchs- und von CO2- bzw. THG-Emissionsdaten ist eine grundsätzliche Voraussetzung für eine Berichterstattung bzw. ein Monitoring. Mit der GdW-Arbeitshilfe 85 „CO2-Monitoring“ ist eine Empfehlung zur Arbeitserleichterung und Vereinheitlichung des CO2‑Monitorings in der Wohnungswirtschaft entstanden.

Neugierig geworden? Werfen Sie einen Blick in die Kurzfassung!
GdW Arbeitshilfe 85 – CO2-Monitoring – Kurzfassung

Selbstverständlich können Sie auch ein Exemplar der GdW Arbeitshilfe 85 über das Online-Bestellformular auf unserer Homepage oder per E-Mail (bestellung@gdw.de) anfordern.

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GdW Information 160 „Gebäudeenergiegesetz – GEG“

Am 01.11.2020 tritt  das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft – nach fast vier Jahren gesellschaftlicher Debatte. Angesichts der hohen Bedeutung einer Umsteuerung in der Klimapolitik ist der GdW sehr froh, dass sich viele von der Wohnungswirtschaft eingebrachten Vorschläge im Gesetz wiederfinden. Das GEG ist zwar kein wirklich vereinfachtes Gesetzeswerk, gibt aber endlich die Möglichkeit, im begrenzten Umfang mit neuen Ansätzen für den Nachweis der Anforderungen zu arbeiten. Es können neue Ansätze für den Nachweis öffentlich-rechtlicher Anforderungen an Effizienz und Klimaschutz empirisch getestet werden, v.a. der Quartiersansatz und der Nachweis nach Treibhausgasemissionen sowie die Anrechnung von PV-Strom und von Biomethan.

Die GdW-Information 160 zum GEG erläutert die Änderungen und die neuen planerischen Möglichkeiten bei Anwendung des neuen Gebäudeenergiegesetzes.

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Die GdW Information 160 steht ab sofort im GdW-Mitgliederbereich unter „Publikationen“ zum Download zur Verfügung.

Mitgliedsunternehmen des GdW erhalten bei ihrer Bestellung jeweils ein kostenfreies Exemplar.

Alle weiteren Besteller sowie Mehrexemplare für unsere Mitglieder können zu einem Preis von 15 EUR zuzüglich Versandkosten ausschließlich beim GdW bezogen werden:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
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Weiterentwicklung GdW-Richtlinie „Die Gründungsprüfung von Genossenschaften“ (Dezember 2019)

Die komplett überarbeitete und weiterentwickelte GdW Richtlinie „Die Gründungsprüfung von Genossenschaften“ wurde im Dezember 2019 verabschiedet.

Die nunmehr vorliegende GdW Richtlinie „Die Gründungsprüfung von Genossenschaften“ soll gründungswillige Initiativen unterstützen. Sie soll aber auch den Verbänden und ihren Prüfern eine Handreichung geben, wie man Standardfälle der Gründung von Wohnungsgenossenschaften, z. B. genossenschaftliche Wohnprojekte von Sonderfällen abgrenzen kann, bei denen nicht die wohnliche Versorgung der Mitglieder im Vordergrund steht, sondern bei denen andere Motive eine Rolle spielen können, die nicht immer dem genossenschaftlichen Förderzweck entsprechen. Insbesondere auch das dort beschriebene Monitoringsystem soll helfen, die neugegründeten Genossenschaften in den ersten Jahren auf ihrem Weg eng zu begleiten und zu unterstützen.

Adressaten dieser Richtlinie sind nicht nur die Gründungsinitiatoren, sondern auch die Prüfer der Verbände im GdW.

Die Richtlinie steht im GdW-Mitgliederbereich unter „Publikationen“ zum Download zur Verfügung. Ebenso kann sie über den geschützten Mitgliederbereich der Seite www.gdw-pruefungsverbaende.de abgerufen werden

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GdW Branchenbericht 8 – „Unternehmenstrends 2030“

Der GdW Branchenbericht 8 „Unternehmenstrends 2030“ schreibt auf der Grundlage einer breit angelegten Unternehmensbefragung die Unternehmenstrends 2020 fort und zeigt zukünftige Entwicklungen auf.

Die Unternehmenstrends untersuchen die Trends auf der Anbieterseite. Der GdW hat sich dabei wieder der wohnungswirtschaftlichen Beratungsinstitute ANALYSE & KONZEPTE, Hamburg und InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum, bedient. Im Vorfeld der Veröffentlichung wurden die Unternehmenstrends in einem Workshop mit Unternehmensvertretern diskutiert und verifiziert.

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GdW Branchenbericht 8 – Unternehmenstrends 2030

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GdW Arbeitshilfe 84 – Leitfaden Digitale Agenda

Wegweiser für Wohnungsunternehmen zur Priorisierung von Digitalisierungsinitiativen und Entwicklung eines digitalen Fahrplans. Der vorliegende Leitfaden „Digitale Agenda“ geht die Hürde einer fehlenden strategischen und strukturellen Ausrichtung zum Thema „Degitalisierung“ gezielt an.

Er konzentriert sich auf acht Kernprozesse der Bestandsbewirtschaftung und auf die Möglichkeiten, die sich hier speziell für kleine und mittlere Wohnungsunternehmen ergeben. Eine Roadmap der Digitalisierung für Wohnungsunternehmen ermöglicht zudem eine Gesamtsicht auf den Digitalisierungsprozess.

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GdW Arbeitshilfe 84 – Leitfaden Digitale Agenda – Kurzfassung

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Neues zur Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern ab 01.01.2020

Rainer Sturm / pixelio.de

Der neue Prüfungsstandard IDW PS 830 n. F. zur Prüfung von Bauträgern und Baubetreuern i. S. d. § 34 c GewO nach § 16 Abs. 1 Satz 1 MaBV wurde Ende 2018 vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) und dem Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer verabschiedet und gilt für Prüfungen ab dem 01.01.2020.

Warum wurde der Prüfungsstandard geändert? Was ändert sich beim Prüfungsvorgehen und der Berichtserstattung? Wann ist der neue Prüfungsstandard anzuwenden?

Frau Ingeborg Esser, Vorsitzerin des IFA und Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin, erläutert diese Fragen zusammengefasst in einem Podcast. Das Interview führt Dr. Daniel P. Siegel, Fachreferent beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).

Hier geht es zum Podcast.

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